04/2015 Eichgebühren wurden angehoben
Mit der neuen Mess- und Eichgebührenverordnung, die im März 2015 in Kraft trat, wurden auch die Gebührensätze angehoben.
Mit der am 24.03.2015 in Kraft getretenen neuen Mess- und Eichgebührenverordnung steigen die Eichkosten erheblich an. Der Gesetzgeber schreibt die regelmäßige Eichung von Waagen in bestimmten Bereichen zwingend vor. Für diese Leistung erheben die jeweils zuständigen Behörden der Länder Gebühren. Diese wurden nun im Zuge der Verabschiedung einer neuen Mess- und Eichgebührenverordnung erheblich erhöht, unter anderem für die Eichung von Gewichtstücken und nichtselbstständigen Waagen.
Beispiele:
- Waagen der Genauigkeitsklasse II bis 5 kg bisher 45,- € jetzt 103,- €.
- Waagen der Genauigkeitsklasse III bis 5 kg bisher 29,- € jetzt 53,40 €.
- Waagen der Genauigkeitsklasse III über 5 kg bis 50 kg bisher 41,- €, jetzt 66,30 €.
- Gewichtstücke der Genauigkeitsklassen F2 & F1 bis 50 g bisher 8,50 € jetzt 28 €.